Zu Beginn der Zusammenarbeit von hörgeschädigten und normal hörenden Kollegen tauchen im Betrieb manchmal Missverständnisse auf, die unbeabsichtigt zu größeren Schwierigkeiten führen können, weil z.B. Material zerstört oder verschwendet wurde oder gar Kunden Anlass zu Reklamationen haben. Eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist dann schnell ausgesprochen.

In der Regel sind es nur anfängliche kommunikative Probleme im Umgang mit neuen Kollegen, die die Einarbeitung erschweren. Manchmal können Arbeitsabläufe auch angepasst werden, damit die Zusammenarbeit für alle einfacher ist.
Das Team der Handzeichen GmbH kann hörgeschädigte Arbeitnehmer:innen während der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses unterstützen, damit sie die Chance haben, dauerhaft vollwertige und erfolgreiche Mitarbeiter:innen des Betriebes zu werden.
Bei Eignung kann die Kostenübernahme für die Teilnahme an der Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Jobcenter beantragt werden.
Die Handzeichen GmbH ist zertifizierter Bildungsträger für die AZAV-Maßnahmen
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